„J&T Consulting“ hat zusammen mit einer deutschen Partnerkanzlei die Anerkennung und Vollstreckung einer Entscheidung eines georgischen Gerichts in Deutschland erreicht.
Das Stadtgericht Tiflis prüfte die vertragliche Streitigkeit auf Grundlage einer Klage eines georgischen Unternehmens gegen ein deutsches Unternehmen. Der Kläger beantragte die Zahlung der Kosten der erbrachten Dienstleistungen.
Mit Unterstützung von „J&T Consulting“ und seinen deutschen Partnern legte das georgische Unternehmen die Entscheidung des georgischen Gerichts einem deutschen Gericht zur Anerkennung und Vollstreckung vor.
Der Prozess der Anerkennung und Vollstreckung wurde durch zwei Umstände erschwert: a) die Entscheidung wurde in Abwesenheit des Beklagten erlassen und b) es bestand kein Präzedenzfall für die Anerkennung einer Entscheidung eines georgischen Gerichts in einer wirtschaftsrechtlichen Streitigkeit durch ein deutsches Gericht.
Im Verlauf der Prüfung der Anerkennung und Vollstreckung wurde ein Insolvenzverfahren gegen den Beklagten eingeleitet. Zunächst lehnte der deutsche Insolvenzverwalter den Antrag des georgischen Unternehmens ab, nach Vorlage eines begründeten Antrags wurde diesem jedoch stattgegeben.
„J&T Consulting“ dankt Professor George Svanadze. Seine Dissertation in deutscher Sprache spielte eine wichtige Rolle für den erfolgreichen Ausgang des Verfahrens zugunsten des georgischen Unternehmens.
