J&T Consulting bietet Mandanten rechtliche Unterstützung im Bereich des Schutzes personenbezogener Daten. Es ist von wesentlicher Bedeutung, dass die rechtliche Dokumentation eines Unternehmens mit der geltenden Gesetzgebung im Einklang steht. Unsere Rechtsanwälte arbeiten eng mit den Mandanten zusammen und stellen bei der Erstellung rechtlicher Dokumente sicher, dass die Bedürfnisse der Unternehmen berücksichtigt, ihre Interessen geschützt und die gesetzlichen Anforderungen erfüllt werden.
Am 1. März 2024 ist der wesentliche Teil des neuen Gesetzes über den Schutz personenbezogener Daten in Kraft getreten. Das neue Gesetz verpflichtet staatliche Institutionen sowie eine Reihe privater Organisationen zur Bestellung eines Datenschutzbeauftragten. Diese Verpflichtung gilt seit dem 1. Juni 2024. Das Gesetz spiegelt die Grundsätze der DSGVO wider, wie etwa die Einwilligung der betroffenen Person, Datenminimierung, Einschränkung des Datenzugriffs sowie individuelle Rechte, um die Einhaltung der Standards der Europäischen Union sicherzustellen.
Das Gesetz definiert jene Organisationen, die verpflichtet sind, einen Datenschutzbeauftragten zu benennen (eine für die Verarbeitung personenbezogener Daten innerhalb der Organisation verantwortliche Person), insbesondere Organisationen, die große Mengen personenbezogener Daten verarbeiten oder eine systematische und umfangreiche Überwachung des Verhaltens von Personen durchführen.
Unsere Leistungen im Bereich Datenschutz
Unser Team bietet großen, in Georgien tätigen Unternehmen umfassende rechtliche Unterstützung im Bereich des Datenschutzes.
Unsere Leistungen umfassen insbesondere:
Sicherstellung, dass sämtliche Dokumentation des Mandanten den geltenden gesetzlichen Anforderungen entspricht;
Unterstützung bei der Verwaltung aller Aspekte des Datenschutzes;
Ausarbeitung konkreter Empfehlungen zu problematischen Fragestellungen sowie Vorschläge zu deren Lösung;
Unterstützung bei der Umsetzung dieser Empfehlungen;
Beratung und Unterstützung bei der Auswahl eines geeigneten Datenschutzbeauftragten;
Schulung des Datenschutzbeauftragten.
Erstellung erforderlicher Dokumente
Das neue Gesetz verpflichtet Organisationen zur Umsetzung geeigneter technischer und organisatorischer Maßnahmen zur Gewährleistung der Datensicherheit, was die Erstellung entsprechender Dokumentation voraussetzt. Unser Team unterstützt Sie bei der Erstellung aller erforderlichen Dokumente, einschließlich:
Richtlinie zur Verarbeitung personenbezogener Daten von Mitarbeitern;
Regeln zur Verarbeitung personenbezogener Daten;
Datenschutzrichtlinie für Kundendaten;
Regelungen zur Durchführung von Audioüberwachung;
Regelungen zur Durchführung von Videoüberwachung in Gebäuden und im Außenbereich;
Datenschutzklauseln für Verträge mit Auftragnehmern;
Regelungen zum Umgang mit Datenschutzvorfällen;
Kriterien und Verfahren zur Durchführung von Datenschutz-Folgenabschätzungen.