Im Falle von Investitionsstreitigkeiten mit Staaten kommt dem Mechanismus des International Centre for Settlement of Investment Disputes (ICSID) besondere Bedeutung zu. Wir bieten Beratung zu den Voraussetzungen des ICSID-Übereinkommens, zur Analyse der in bilateralen und multilateralen Investitionsabkommen (BIT/MIT) vorgesehenen Schiedsmechanismen sowie zur Strategie und zu den verfahrensrechtlichen Besonderheiten der Einleitung eines ICSID-Schiedsverfahrens (Erstellung der Klage, Zuständigkeitsphase, Beweisführung, Antrag auf vorläufige Maßnahmen usw.).
Bei Bedarf arbeiten wir mit ausländischen Kanzleien zusammen und unterstützen Mandanten in Verfahren vor dem ICSID – von der rechtlichen Bewertung eines potenziellen Anspruchs bis hin zur Vollstreckung des Schiedsspruchs. Unser Ziel ist es, dass der Investor Streitigkeiten möglichst vermeidet; ist dies jedoch nicht möglich, wird das Verfahren mit einer professionell geplanten Strategie geführt, die internationalen Standards entspricht.