ICSID und Investitionsschiedsverfahren

ICSID und Investitionsschiedsverfahren

Im Falle von Investitionsstreitigkeiten mit Staaten kommt dem Mechanismus des International Centre for Settlement of Investment Disputes (ICSID) besondere Bedeutung zu. Wir bieten Beratung zu den Voraussetzungen des ICSID-Übereinkommens, zur Analyse der in bilateralen und multilateralen Investitionsabkommen (BIT/MIT) vorgesehenen Schiedsmechanismen sowie zur Strategie und zu den verfahrensrechtlichen Besonderheiten der Einleitung eines ICSID-Schiedsverfahrens (Erstellung der Klage, Zuständigkeitsphase, Beweisführung, Antrag auf vorläufige Maßnahmen usw.).

Bei Bedarf arbeiten wir mit ausländischen Kanzleien zusammen und unterstützen Mandanten in Verfahren vor dem ICSID – von der rechtlichen Bewertung eines potenziellen Anspruchs bis hin zur Vollstreckung des Schiedsspruchs. Unser Ziel ist es, dass der Investor Streitigkeiten möglichst vermeidet; ist dies jedoch nicht möglich, wird das Verfahren mit einer professionell geplanten Strategie geführt, die internationalen Standards entspricht.

Häufig gestellte Fragen