Anerkennung und Vollstreckung ausländischer Gerichtsentscheidungen und Schiedssprüche

Anerkennung und Vollstreckung ausländischer Gerichtsentscheidungen und Schiedssprüche

J&T Consulting bietet umfassende rechtliche Unterstützung bei der Erlangung einstweiliger Maßnahmen sowie im Verfahren der Anerkennung und Vollstreckung ausländischer gerichtlicher Entscheidungen und Schiedssprüche sowohl vor georgischen als auch vor ausländischen Gerichten. Unser Team ist aktiv an der praktischen und wissenschaftlichen Entwicklung der Schiedsgerichtsbarkeit beteiligt und erstellt spezialisierte Publikationen und Leitfäden in diesem Bereich. In Bezug auf einstweilige Maßnahmen setzen wir Strategien zum Schutz von Vermögenswerten und Ansprüchen um, einschließlich der Pfändung von Vermögenswerten, des Einfrierens von Vermögenswerten, der Verhinderung der Vereitelung der Erfüllung, des Schutzes von Beweismitteln und Informationen sowie der Anwendung anderer vorläufiger Maßnahmen. Wir beraten darüber, ob es besser ist, einstweilige Maßnahmen bei lokalen oder ausländischen Gerichten oder direkt beim Schiedsgericht zu beantragen, und wir bereiten die entsprechenden Anträge und Rechtsmittel vor.

Georgien ist Vertragspartei des New Yorker Übereinkommens von 1958 (Übereinkommen über die Anerkennung und Vollstreckung ausländischer Schiedssprüche), was bedeutet, dass das rechtliche Regime in Georgien für die Anerkennung und Vollstreckung ausländischer Schiedssprüche sowohl auf diesem Übereinkommen als auch auf dem innerstaatlichen Recht beruht. Unser Team ist ein international anerkannter Experte auf diesem Gebiet und Verfasser des Georgien-Teils des The Legal 500 International Arbitration Country Comparative Guide, der den rechtlichen Rahmen für Schiedsvereinbarungen sowie die Anerkennung und Vollstreckung internationaler und nationaler Schiedssprüche in Georgien detailliert beschreibt.

Erstellung von Anträgen auf Anerkennung und Vollstreckung ausländischer und nationaler Schiedssprüche

Wir können eine vollständige Vertretung gewährleisten und zu diesem Zweck Anträge auf Anerkennung und Vollstreckung ausländischer und nationaler Schiedssprüche vorbereiten, die in der New Yorker Konvention und in der georgischen Gesetzgebung vorgesehenen Versagungsgründe analysieren und den Mandanten vor Gerichten aller Instanzen vertreten. Darüber hinaus koordinieren wir bei Bedarf die Mandanten mit ausländischen Partneranwälten im Prozess der Vollstreckung gerichtlicher Entscheidungen und Schiedssprüche in anderen Jurisdiktionen. Unsere Praxis umfasst unter anderem die Anerkennung und Vollstreckung georgischer Gerichtsentscheidungen im Ausland, was es uns ermöglicht, grenzüberschreitende Vollstreckungsfragen umfassend zu behandeln. Der Bereich der einstweiligen Maßnahmen sowie der Anerkennung und Vollstreckung gerichtlicher Entscheidungen und Schiedssprüche ist in unserer Kanzlei eng mit Forschungs- und Bildungsaktivitäten verbunden. Die Monographie und der Artikel unseres Partners, Doktor der Rechtswissenschaften Otar Machaidze, zu den Besonderheiten einstweiliger Maßnahmen im Schiedsverfahren und deren Vollstreckung, die zur Förderung der internationalen Schiedsgerichtsbarkeit veröffentlichten Bücher und Studien sowie der Georgien-Teil des Legal 500 Leitfadens spiegeln die praktische Erfahrung wider, die wir täglich im Interesse unserer Mandanten einsetzen.

Häufig gestellte Fragen